Hallo Trinity,
Zitat:
Voraussetzung für eine solche Tätigkeit ohne Heilpraktikererlaubnis ist aber:
Der Heiler muß seine Patienten schriftlich darauf hinweisen, daß seine Tätigkeit die Tätigkeit des Arztes nicht ersetzt. Dieser Hinweis kann entweder als Merkblatt dem Patienten vor (!) Behandlungsbeginn übergeben werden oder auf einem gut sichtbaren Aushang im Behandlungszimmer stehen. Das ist alles, was Sie in Zukunft beachten müssen.
|
WER SCHREIBT DER BLEIBT (Therapeut)
Information
Name:
Vor Beginn der Sitzung wurde ich auf folgende Punkte aufmerksam gemacht:
1.) Es werden keine Diagnosen, Therapien, Behandlungen im medizinischen Sinne durchgeführt oder sonst Heilkunde im gesetzlichen Sinne ausgeübt.
2.) Es ist mir bekannt, daß der Reiki-Therapeut über keinerlei medizinische Kenntnisse und Fertigkeiten verfügt und daher bei mir nicht der Eindruck entsteht, daß eine ärztliche Behandlung durchgeführt wird.
3.) Die Sitzungen können eine ärztliche Behandlung nicht ersetzen. Der Reiki-Therapeut hält eine Zusammenarbeit mit Ärzten für sehr wichtig. Daher soll eine laufende Behandlung nicht unter- oder abgebrochen bzw. eine künftig notwendige nicht hinausgeschoben oder ganz unterlassen werden. Die Verantwortung liegt ganz bei mir.
4.) Es wurden keine Versprechungen abgegeben, daß eine Heilung stattfindet, so daß in mir keine falschen Hoffnungen geweckt wurden.
5.) Es ist in meiner freien Verantwortung und Entscheidung, die Reiki-Therapie fortzusetzen bzw. abzubrechen, ebenso die Zustimmung bzw. Ablehnung zu den Behandlungsabläufen oder den vorgeschlagenen alternativen Genesungshilfen.
6.) Ich wurde darüber aufgeklärt, was mich bei den Sitzungen erwartet, und speziell, wie sich das Honorar zusammensetzt und berechnet. Vorauszahlungen werden nicht geleistet.
Ort:
Datum:
Unterschrift
(bei Minderjährigen: Unterschrift des Erziehungsberechtigten)