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10.09.2010, 09:46
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Welche Infos vor Vertragsabschluss? Beitrag #1 (permalink)
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Gast
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Welche Infos vor Vertragsabschluss?
Muss man vor schriftlichem Vertragsabschluss über entstehende Kosten informiert werden, besonders wenn im Vorfeld bekannt ist, dass mit Sicherheit Kosten entstehen werden?
Meine Cousine hat sich ein so genanntes "Tens-Gerät" durch ihren Arzt zukommen lassen bzw. die Arztpraxis reichte das Rezept bei der Firma ein, die ihr das Gerät zusendete. Der Zusendung hat sie per Unterschrift auf dem Rezept zustimmen müssen. Auf dem Rezept ist keine Rede von Eigenleistung, sie sich eine beidseitige Kopie des Rezepts geben lassen. In der Praxis wurde ihr auch nichts gesagt, nur dass die Krankenkasse die Miete für das Gerät übernimmt. Als das Gerät kam, war auch kein Wort von Kosten die Rede. Zwei Wochen später bekam sie dann von der Tens-Firma eine Rechnung bezgl. einer Eigenleistung wegen dem Tens-Gerät.
Sie hat bisher nicht bezahlt, das Gerät nach Ablauf der Miete, als sie den Retour-Aufkleber bekam, unbenutzt zurück gesendet und erst einmal eine Begründung angefordert. Die Firma meinte, dass diese Regelung mit der Eigenleistung seid 01.01.2004 (!) bestehen würde und sie es als bekannt voraussetzen würden und meine Cousine deshalb keiner informiert hätte. Schön, damals war sie 13 Jahre alt. Sie meinte aber, hätte man sie vorher über diese Eigenleistung informiert, hätte sie dieses Tens-Gerät erst gar nicht haben wollen.
Insgesamt waren auch noch ein paar andere eigenartige Dinge. Warum die Rechnung zB kam die Rechnung erst 2 Wochen später anstatt direkt mit dem Tens-Gerät mit bei, obwohl doch die Kosten lange vorher bekannt waren. Warum die Tens-Firma in keinster Weise, als meine Cousine das Gerät erhielt, einfach selbst über noch folgende Kosten informierte. Und sie begründen die Eigenleistung noch mit der Rezeptgebühr, was aber gar nichts damit zu tun hat, zumal der von der Firma erhobene Betrag viel höher als die Rezeptgebühr ist. Hätte sie denn irgendwer, egal ob Arztpraxis oder Tens-Firma, in irgend einer Weise über zu bezahlende Eigenleistungen informieren müssen? Mindestens im Vorfeld oder zumindest bei Erhalt des Geräts? Ich kenne es zumindest so, dass man vor Vertragsabschluss über entstehende Kosten in Kentnis gesetzt werden muss und das wurde sie ja nicht, nicht einmal bei Erhalt des Geräts sondern erst 2 Wochen später mit der plötzlichen Rechnung. Sie hat auf dieses scheinheilige Begründungsschreiben nun mit einigen direkten Fragen geantwortet und wir warten nun, was die Firma uns davon beantworten kann...
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10.09.2010, 09:53
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Welche Infos vor Vertragsabschluss? Beitrag #2 (permalink)
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Gast
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Wäre ja auch möglich, dass es so eine "Abzocker-Firma" ist und sie diese Rechnung einfach nur so geschickt haben und die eigentlich gar nichts mit dem Gerät zu tun hat und die nun hoffen, dass der gutgläubige Kunde einfach bezahlt. Sonst hätten sie in ihrem Begründungsschreiben doch einfach kurz und knapp, klipp und klar den Grund für diese Eigenleistung nennen können und nicht so fadenscheiniges gebrawwel.
Und auf der Rechnung begründen sie diese Eigenleistung mit einigen Paragraphen, von wegen Diferenzbetrag zwischen dem, was die Krankenkasse übernimmt und dem, was die Miete kostet. Von dieser Begründung war in ihrem Begründungsschreiben aber in keinem Wort die Rede. Das mit den Paragraben wäre doch zumindest eine sinnvollere Begründung gewesen, als von Rezeptgebühr und dem Jahr 2004 zu reden. Irgendwie schon eigenartig...
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10.09.2010, 11:14
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Welche Infos vor Vertragsabschluss? Beitrag #3 (permalink)
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SuperMod
Sternzeichen:
Registriert seit: 28.05.2005
Ort: Hameln
Alter: 44
Beiträge: 10.025
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Moin.
Das mit der Eigenleistung ist tatsächlich so, das weiß ich von meiner Mutter der es mit ein paar ihrer Hilfsmittel genauso geht.
Eine Sorte ihrer Tabletten muss sie sogar bezahlen, obwohl sie eigentlich von der Zuzahlung befreit ist.
So siehts aus mit unserem Gesundheitswesen, man stelle sich vor sie könnte das gar nicht zahlen, was dann. 
Zitat:
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Zitat von Yona
Hätte sie denn irgendwer, egal ob Arztpraxis oder Tens-Firma, in irgend einer Weise über zu bezahlende Eigenleistungen informieren müssen? Mindestens im Vorfeld oder zumindest bei Erhalt des Geräts?
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Das sehe ich genau so, spätestens bei Erhalt hätte die Rechnung dabei sein müssen.
Eine andere Sache ist, ob dieses offensichtliche Versäumnis auch automatisch die Forderung nichtig macht. Darüber könnte man geteilter Meinung sein, da kann dir letztendlich nur ein Jurist Auskunft geben.
Versuchs doch mal hier, da gibt es viele Leute die richtig Ahnung haben: Klick mich.
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10.09.2010, 11:36
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Welche Infos vor Vertragsabschluss? Beitrag #4 (permalink)
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Gast
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Danke dir!
Ja, dass es möglich ist, eine Eigenleistung bei bestimmten Dingen bezahlen zu müssen, ist ja auch nachvollziehbar. Die Fage ist nur, ob man dann auch früh genug über selbst zu tragende Kosten informiert werden muss, normalerweise ja schon. Weil, sonst weiß man ja im Vorfeld gar nicht, ob man die Kosten überhaupt tragen kann, man kennt die Höhe der Kosten nicht und steht dann vor vollendeten Tatsachen, wenn plötzlich eine Rechnung ins Haus flattert.
Bei den Leutchens von dem Link werde ich mich mal durchfragen, danke.
Edit: Vielleicht kam die Rechnung auch bewusst erst 2 Wochen nach dem Gerät, damit der Kunde dann nämlich das Gerät schon ausgepackt und benutzt hat und die Firma dann sagen kann "ja aber Sie haben das Gerät ja schon benutzt, jetzt müssen Sie auch bezahlen" Ich hab da, nachdem wie wie es zwischen meiner Cousine und dieser Firma bisher gelaufen ist, irgendwie das Gefühl, dass bei dieser Firma wohl irgendwas nicht so ganz mit rechten Dingen zu laufen scheint...
Die Firma hatte meine Cousine ja nichtmal auf den Ablauf der Mietfrist aufmerksam gemacht. Sie bemerkte erst, dass die Mietzeit zu Ende war, als ihr die Firma eine Zahlungserinnerung zukommen lies. Eine seriöse oder zumindest kundenfreundliche Firma stelle ich mir so vor, dass sie vielleicht ein paar Tage vorher darüber informiert bzw. den Kunden einfach daran erinnert, dass die Mietzeit die nächsten Tage abläuft und der Kunde doch bitte das Gerät demnächst zurücksenden soll. Ne, nix gabs. Nur ne Zahlungserinnerung 3 Tage nachdem die Mietzeit zu Ende war.
Geändert von Gast19498 (10.09.2010 um 11:43 Uhr)
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10.09.2010, 12:02
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Welche Infos vor Vertragsabschluss? Beitrag #5 (permalink)
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SuperMod
Sternzeichen:
Registriert seit: 28.05.2005
Ort: Hameln
Alter: 44
Beiträge: 10.025
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Zitat:
Zitat von Yona
Edit: Vielleicht kam die Rechnung auch bewusst erst 2 Wochen nach dem Gerät, damit der Kunde dann nämlich das Gerät schon ausgepackt und benutzt hat und die Firma dann sagen kann "ja aber Sie haben das Gerät ja schon benutzt, jetzt müssen Sie auch bezahlen"
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Durchaus, gibt viele die das bewusst so handhaben.
Dürfte nur unmöglich zu beweisen sein.
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10.09.2010, 14:30
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Welche Infos vor Vertragsabschluss? Beitrag #7 (permalink)
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SuperMod
Sternzeichen:
Registriert seit: 28.05.2005
Ort: Hameln
Alter: 44
Beiträge: 10.025
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Da steht aber nur was von Leistungen deren Kostenübernahme nicht gesichert ist - und die Miete wurde ja übernommen, nur eben nicht ganz.
Dass sie trotzdem wesentlich früher, idealerweise schon vom Arzt, aber spätestens bei Erhalt des Geräts, darüber informiert werden müsste, steht außer Frage.
Es geht nun eigentlich nur noch darum, ob dieses Versäumnis die Forderung nichtig macht.
Das ist nämlich nicht unbedingt gesagt, deshalb mein Rat mit dem Juraforum.
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10.09.2010, 14:39
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Welche Infos vor Vertragsabschluss? Beitrag #8 (permalink)
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Gast
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Richtig Sam,
Kosten die auch nur anteilig bezahlt werden, sind nicht gesichert. Das Rezept wird bei der GKV eingereicht - somit steht die Kasse in der Informationspflicht und ist Ansprechpartner für das Versäumnis.
Sicher hätte idealerweise der Arzt erster Informant sein müssen und ich stelle deinen Rat mit dem Juraforum damit ja nicht in Frage - aber juristishe Beratung ist nur begrenzt kostenfrei.
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