Soweit ich verstanden habe handelt es sich hierbei um Wortglauberei, da eine anschließende Sicherheitsverwahrung weiterhin Möglich ist solange die Notwendigkeit der anschließenden Sicherheitsverwahrung bei Urteilsschließung definitiv Ausgesprochen wird.
Im Klartext heißt das, sollte die Staatsanwaltschaft beim Aussprechen des Urteils eine anschließende Sicherheitsverwahrung fordern und auch klar aussprechen, wird diese Weiterhin Rechtsgültig und üblich sein.
Schließlich handelt es sich bei Richtern, Staatsanwälten usw. auch um Menschen, oft selbst Eltern und empfindende eurer momentanen Gefühle. Vertraut in die Mensch und in das Gute in ihnen und lasst euch nicht Zermürben und Ängstigen. Je mehr Kraft ihr der Dunkelheit gebt durch das nähren von Ängsten um so stärker macht der einzelne sie. Je eher ihr Loslasst und vertraut auf den "Göttlichen Plan" desto eher wird er sich erfüllen und Licht wird erstrahlen und die Dunkelheit vertreiben.
Jeder einzelne Erntet was er Sät und ich glaube fest daran das aufgrund der kosmischen Gesetztes des Ausgleichs und der Polarität, jeder früher oder später seine Lektion lernt. Leider mancher erst sehr Spät, mancher jedoch auch Früher oder sogar Früh genug