Hallo Patrator, keine Sorge .. man wird
eventuell eingewiesen, wenn man aktuell eine Selbst- oder Fremdgefährdung mitbringt und nicht zugänglich ist für Hilfe. Nicht einfach aufgrund der Dinge, die einem passiert sind. Du mußt auch nicht zwingend gleich zum Psychiater, Du kannst Dich direkt z.B. an eine Psychotherapeutin oder Psychotherapeuten wenden. Deine Krankenkasse dürfte Listen haben, oder Du schaust im Internet nach, z.B. beim Berufsverband. Bei einem kassenzugelassenen Behandler zahlst Du pro Quartal die 10,- Euro Praxisgebühr, oder Du kommst mit einer Überweisung z.B. vom Hausarzt. Dem Du das auch nicht ALLES erzählen musst. Beziehungsstreß, Umzug, neue Aufgabe, Du liegst wach und grübelst darüber .. das dürfte reichen. Es geht auch nicht darum, daß der überweisende Arzt die Therapie befürworten muss, nur möchten die Hausärzte immer ganz gern wissen, was mit ihren Patienten sonst noch so los ist ..

Das Jugendamt hat erst einmal keine Einsicht in Deine Gesundheitsdaten, und Deine Therapeuten/ Ärzte haben Schweigepflicht. So lange niemand Dich wegen einer psychiatrischen Behandlung "verpfeift" und an Deiner Erziehungsfähigkeit zweifelt, wird da auch vom Amt nicht nachgefragt. Und eine ggf. laufende Psychotherapie ist kein Grund, ein Kind zu entziehen. Oft wird es sogar positiv bewertet. (Man hat Krankheitseinsicht und Veränderungsmotivation bewiesen ..)
Liebe Grüße ... Dölma