Hallo meine Bachblütenfreunde!
Ich bin 1989 einer sehr kompetenten Bachblütenberaterin begegnet, schnell entwickelte ich großes Interesse und kaufte mir das ganze Set.
In meiner Familie und im Bekanntenkreis haben die Bachblüten viele gute Dienste geleistet.
Ich durfte sehr viel Erfahrungen sammeln.
Die, die sich mehr in der Schulmedizin aufgehoben fühlten- das ist ja nicht verwerflich und hat seine Berechtigung, belächelten meine Arbeit mit den Blüten.
Immer wieder wurde das Ganze als Humbuk und Placebo abgetan.
Doch wenn man(n) recht überlegt ist Placebo nichts anderes als ein Vorgang im Bewusstwein. Verhaltens- und Gedankenmuster werden geändert oder aufgelöst.
Transformation findet statt, das Schwingungsfeld wird verändert, Licht erhellt die Schattenbereiche in uns.
Der Zugang zur Eigenverantwortlichkeit und der Selbstheilungskräfte wurde für einen Augenblick wieder gefunden.
Jetzt kommt er kommerzielle Teil!
Die Nachfrage stieg gewaltig an und somit wurde der ertragreiche Markt entdeckt.
Seit 1994 unterliegen die Bachblüten zum Schutze der Verbraucher dem Arzneimittelgesetz.
Ich frage mich nur wovor soll der Verbraucher geschützt werden ?
Vor skrupellosen, profitgierigen Geschäftemacher oder vor Inkompetenz?
Da die Wirkung aus der Sicht der Schulmedizin nach wie vor nicht vorhanden ist, ist die Frage schon beantwortet.
Die Bachblütenexperten und Berater werden in ihrer Arbeit beschnitten und weiterhin als Deppen dargestellt.
Das ist wieder mal ein Paradoxon unserer Gesetzesgebung.
Die Wirkung wird nach wie vor angezweifelt….aber!
Hier ein paar Beispiele von Usern aus einem Forum:
„Wir haben bis letztes Jahr Bachblüten verkauft, dann plötzlich hat sich der Apothekerverband (Bayern) über uns beschwert und schwups hatten wir ne Klage am Hals. Unser Regierungspräsidium hier hat dann auf Grund der Etiketten der Stockbottles entschieden das wir zulassungspflichtige Arzneimittel verkaufen.... SUPER oder ???? Seit dem ist es uns untersagt BB zu verkaufen....“
„Das ist schon alles sehr seltsam und fragwürdig !
Wie kann es sein das plötzlichein Gerichturteil auftaucht
bei einer Dame ,die bestimmt schon viele Jahre Ihr Reiki,
Fußreflexzonenmassage ,Aromatherapie usw. betrieben hat und jetzt wo sie Bachblüten mit in Ihr Programm aufnimmt bekommt sie ihr Laden geschlossen !
Für mich geht das nicht mit rechten Dingen zu! Wie viele gibt’s denn die das schon Jahre machen und zu Ihrem bisherigen Programm eben die Bachblüten hinzunehmen! Die hocken jetzt alle auf dem Arbeitsamt! Oder wie soll ich das sehen! Die dürfen sogar plötzlich das was sie schon Jahre gemacht haben auch nicht mehr ausüben! Das gibt’s einfach nicht!“
ALL DAS IST NICHT IM SINNE DR. BACH’S!
Was meint ihr dazu!