Hallo Ihr Lieben!
Zum Thema rechtliche Lage:
Von Privat zu Privat sind Empfehlungen und Diagnosen legal! Wenn man sich
nicht als medizinisch wirkend darstellt, sondern gerade als Privatperson im Gespräch drauf kommt, ist das überhaupt kein Problem! Bestes Beispiel: Die Mutter, die feststellt, das Kind hat einen Husten (
Diagnose), beschließt, einen Thymian-Hustensaft in der Apotheke zu kaufen (
Verordnung) und gibt ihn dem Kind (
Verabreichung). Und wenn's funktioniert, darf eine Mutti auch der anderen Mutti ganz legal diesen Hustensaft empfehlen. Solange hier also niemand sich als Geschäftsperson hinstellt, ist jede Empfehlung legal!
Weiterhin: Der Praktizierende (als Geschäftsperson), der kein Arzt oder Heilpraktiker ist,
hat darauf hinzuweisen, dass er weder Arzt, noch Heilpraktiker, noch Psychologe ist, aber er ist
nicht verpflichtet, jemanden zum Arzt zu schicken! Nach der Logik einiger hier wäre das übigens ja auch illegal, denn zu sagen "Du musst zu einem Arzt" ist auch eine Diagnose

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Übrigens - bei einem Notfall ist jeder verpflichtet, nach seinem besten Wissen zu helfen, dann darf er alles, was ihm zumutbar ist! Wenn also jemand vor mir steht mit einer schweren Krankheit, die mich überfordert, dann sage ich nicht, Du musst zum Arzt, sondern natürlich erstmal (falls er das noch nicht gecheckt hat) ich bin weder Arzt , noch Heilpraktiker, noch Psychologe und ich entscheide, dass ich Angst habe, dem könnte bei mir was passieren, was ich nicht in den Griff kriege und lehne denjenigen als Klienten ab. So wird ein Schuh draus! Noch gibt es in unserer Gesetzesgebung ein bissel Eigenverantwortung!
Liebe Grüße, Sharii