Es ist ja alles noch schlimmer, als Ihr denkt:
Bach-Blüten dürfen in Deutschland nur in Apotheken verkauft werden, noch nicht mal vom HP.
Und sie dürfen nicht "bevorratet" werden - noch nicht mal in der Apotheke
Wenn Euch also jemand, egal ob Arzt oder HP oder sonst wer, Bach-Blüten verordnet, sagen wir mal eine Mischung aus 4 Blüten, muss die Apotheke diese 4 Blüten als "Stock-Bottle" (Vorratsflasche) bestellen, tut Euch dann, sagen wir mal, von jeder Blüte 4 Tropfen in eine Anwendungsflasche und müsste theoretisch den Rest der Stockbottle wegkippen.
Schwachsinn ist das.
und das gilt nur für die Bach-Blüten bzw. für Blüten aus dem europäischen Ausland.
Andere Blüten, z.B. Australische, Californische und was es so alles inzwischen gibt, dürfen nur mit Rezept vom Arzt verkauft werden.
Und inzwischen gibt es ja deutsche Blütenessenzen - aber das weiss der "Gesetzgeber" noch nicht und deutsche Blüten sind also in den ganzen Gesetzen nicht erfasst und nicht erwähnt.
Sodele - ich bin nämlich Blütenberaterin - und ein Teil meiner Ausbildung war dieser ganze Gesetzeskram

lg
EvelynS
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