Zitat:
Zitat von Rotmilan
Während der Behandlung verabreichen - ja.
Als Medikament mitgeben jedoch nicht, dies verstößt gegen das Apothekergesetz.
Es muß also zur weiteren Therapie in der Apotheke besorgt werden.
Milan
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Lt. Urteil des OLG Hamburg gelten BBs seit 2008 nicht mehr als Arzneimittel, sondern als Lebensmittel.
Aber dieses Urteil ist anscheinend ziemlich verwirrend, denn da wird Bezug genommen auf einen bestimmten Hersteller (Nelsons), und was das nun für HPs letztendlich heißt, weiß keiner so richtig sicher.
Tatsache ist aber, dass BBs mittlerweile ja nicht mehr nur in Apos verkauft werden.
Um auf der sicheren Seite zu sein, denke ich ebenfalls: empfehlen ist okay. In der Praxis verabreichen ist schon wieder grenzwertig, weil man nach Meinung einiger "Rechtsexperten" keine angebrochenen Essenzen in der Praxis haben darf (wie das mit BBs in Globuliform wiederum ist, weiß ich nicht), nur geschlossene Testsätze.
Ich vermute aber, dass es hier Unterschiede gibt, abhängig von der Herstellerfirma. Für die Australischen Buschblüten z.B. (und 100e andere Blütenessenzen) gilt nicht dasselbe wie für BACHblüten. Und wenn man als HP ein zusätzliches Gewerbe angemeldet hat, darf man etliche auch selbst weiterverkaufen.
Am besten ist es daher wohl immer n och, sich eine Apotheke seines Vertrauens zu suchen, die individuelle Mischungen lt. deiner Verordnung für den Patienten herstellen.
Ausbildungen für BB-Therapeuten gibt es wie Sand am Meer - viele auch per online-Schulung (mit Skript und internem Forum etc.). Hab da eigentlch nur Gutes gehört.
Übrigens find ich es klasse, wenn sich schon so junge Menschen für die HP-"Karriere" entscheiden!!!!