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Astrologie / Horoskope

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Alt 28.03.2009, 17:54   Deutsche Rechtssprechung zur Astrologie Beitrag #1 (permalink)
volkerschendel
Banned
 
Registriert seit: 10.03.2009
Ort: www.vhschendel.de
Beiträge: 3
Deutsche Rechtssprechung zur Astrologie

Das Oberlandesgericht in Düsseldorf hat sich in seinem Urteil vom 27.02.1953 – 5 U 319/52 nicht mit Ruhm bekleckert, als der fünfte Senat judizierte:

„Ein Vertrag über das Stellen von Horoskopen auf astrologischer Grundlage ist auf eine objektiv unmögliche Leistung gerichtet, die zur Nichtigkeit führt.“



Das Gericht führt weiter aus:

„Eine solche Leistung ist nach dem Stande der Wissenschaft sowohl in naturwissenschaftlichem Sinne als auch im Rechtssinne unmöglich



… Der Kläger gibt damit zu erkennen, daß er im Grunde nur der seit Jahrtausenden überlieferten Lehre der Astrologie, die in ihrem Wesen von heidnisch-religiösen Vorstellungen durchsetzt ist, folgt … Dies ist mit den wissenschaftlichen Erkenntnissen der Neuzeit abzulehnen … die Astrologie .. steht nicht auf dem Boden wissenschaftlicher Erkenntnisse.

Die breite Masse der vernünftig denkenden Menschen lehnt diese Art der Schicksalsdeutung als Wahnidee und Irrglauben ab. Sie wird in dieser Auffassung auch durch bedeutende Vertreter der exakten Wissenschaften gestützt … Die Astrologie, wie sie von dem Kläger betrieben wird, ist nur ein Sternglaube, dessen Anhänger den wissenschaftlichen Erkenntnissen verschlossen gegenüber stehen.“


Frage: Kennt jemand neuere Urteile im deutschsprachigen Raum zu den zivilrechtlichen Aspekten einer Astrologischen Beratung?

***Werbelinks entfernt (siehe Forenregeln)***


Geändert von Samael (28.03.2009 um 17:57 Uhr)
volkerschendel ist offline  
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Alt 28.03.2009, 23:49   Deutsche Rechtssprechung zur Astrologie Beitrag #2 (permalink)
Netztänzer
Excrisis
 
Benutzerbild von Netztänzer
 
Registriert seit: 17.03.2009
Ort: Ruhrpott
Beiträge: 317
Mich würde schon interessieren welche genauen Grundlagen das Verfahren genau hat, denn schließlich geht es hier ja nicht darum, dass ein Wahrheitsanspruch garantiert wurde und solang man als Astrologe sich selbst nciht als unfehlbar und unglaublich Wissenschaftlich bezeichnet leuchtet mir absolut nicht ein wieso so ein Vertrag keine gültigkeit haben sollte.

Ich sollte im Chinaladen mal Glückskekse kaufen und dann vor Gericht klagen, dass ich wegen unsachlichem Inhalt einen Preisnachlass wollte. Irgendwie regt mich das grade auf.
Netztänzer ist offline  
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Alt 29.03.2009, 11:42   Deutsche Rechtssprechung zur Astrologie Beitrag #3 (permalink)
Gabi
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Gabi
 
Registriert seit: 01.06.2007
Ort: NRW
Beiträge: 622
Hallo zusammen,

das Urteil stammt aus dem Jahr 1953, ist also schon weit über 50 Jahre alt und muss, wie ich meine, im Spiegel der damaligen Zeit und des damaligen Zeitgeistes gesehen werden.
Es war die Zeit des Wiederaufbaus und des beginnenden Wirtschaftswunders,nach Jahren der Entbehrung war das Augenmerk nun wieder auf "Leben, Vergnügen und all die Dinge gerichtet, die während der Kriegszeit nicht möglich waren.
Allgemein also eine Zeit in der überwiegend verdrängt und im "Außen" gelebt wurde. Eine spirituelle Lebenssicht gehörte nicht in diese Zeit, wurde vielleicht sogar verachtet. Dies spiegelt sich ja auch in dem Urteil wieder, das heute sicher nicht mehr so formuliert werden würde.

lg
Gabi
Gabi ist offline  
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Alt 29.03.2009, 14:09   Deutsche Rechtssprechung zur Astrologie Beitrag #4 (permalink)
Shimon,der Rabbi
Sternengucker
 
Registriert seit: 13.09.2006
Ort: BRD/Nordhessen
Beiträge: 652
shalom,

was "juckt" uns dieses urteil aus dem jahre 1953 ... "wo kein kläger ist auch kein richter" - "normale" menschen, die zum astrologen gehen, klagen 2normaleweise" nicht...oder habt ihr schon deswegen mit gerichten zu tun gehabt?

shimon
Shimon,der Rabbi ist offline  
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Alt 29.03.2009, 15:36   Deutsche Rechtssprechung zur Astrologie Beitrag #5 (permalink)
volkerschendel
Banned
 
Registriert seit: 10.03.2009
Ort: www.vhschendel.de
Beiträge: 3
Auch heute

Zitat:
Zitat von Shimon,der Rabbi Beitrag anzeigen
shalom,

was "juckt" uns dieses urteil aus dem jahre 1953 ... "wo kein kläger ist auch kein richter" - "normale" menschen, die zum astrologen gehen, klagen 2normaleweise" nicht...oder habt ihr schon deswegen mit gerichten zu tun gehabt?

shimon

Die Rechtsfigur "objektiv unmögliche Leistung" ist auch nach der Schuldrechtsreform von 2003 nach wie vor vorhanden und der eigentliche Skandal des OLG Urteils war ja nicht die gestzlich angeordnete Nichtigkeit sondern die richterliche Feststellung, daß astrologische Beratung objektiv unmöglich sei, und das kann auch heute nach wie vor geschehen.
Deshalb wäre es wichtig, andere Urteile zur Korrektur dieser falschen Rspr. zu kennen.
LGr.
Volker
volkerschendel ist offline  
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